Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.04.2009

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08   

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https://dejure.org/2008,7554
BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08 (https://dejure.org/2008,7554)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2008 - 5 StR 496/08 (https://dejure.org/2008,7554)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2008 - 5 StR 496/08 (https://dejure.org/2008,7554)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 19 Abs. 4 GG; § 44 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Wahrung der einmonatigen Revisionsbegründungsfrist (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen; Mitwirkung des Rechtspflegers)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 585
  • NStZ-RR 2009, 347
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.06.2008 - 5 StR 192/08

    Unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eröffnung der Möglichkeit einer Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle durch den verteidigten Angeklagten rechtsstaatlich nicht geboten ist (BGH NStZ-RR 2008, 312; Senatsbeschluss vom 17. September 2008 - 5 StR 435/08).
  • BGH, 23.01.1997 - 1 StR 543/96

    Beginn der Revisionsfrist bei Verkündung des Urteils unter Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08
    Dies gilt gerade unter Berücksichtigung folgenden Umstands: das Recht eines Revisionsführers, die Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle zu begründen, besteht nur innerhalb der normalen Dienststunden (BGH NStZ 1996, 353; BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 Frist 1).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 435/08

    Verwerfung einer Revision mangels Begründetheit

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Eröffnung der Möglichkeit einer Revisionsbegründung zu Protokoll der Geschäftsstelle durch den verteidigten Angeklagten rechtsstaatlich nicht geboten ist (BGH NStZ-RR 2008, 312; Senatsbeschluss vom 17. September 2008 - 5 StR 435/08).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - 5 StR 496/08
    Dies gilt gerade unter Berücksichtigung folgenden Umstands: das Recht eines Revisionsführers, die Revision zu Protokoll der Geschäftsstelle zu begründen, besteht nur innerhalb der normalen Dienststunden (BGH NStZ 1996, 353; BGHR StPO § 45 Abs. 1 Satz 1 Frist 1).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 74/14

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Dieser kann bei Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle ebenfalls nicht erwarten, dass der zuständige Rechtspfleger während der gesamten Dienststunden für die Prüfung vor ihm abgegebener Rechtsmittelerklärungen zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 496/08, NStZ 2009, 585, 586).
  • BGH, 15.08.2012 - 5 StR 311/12

    Anforderungen an die Erfüllung der Formvorschrift des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO

    Ergänzend zum Antrag des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die vom Angeklagten vor dem Rechtspfleger des Amtsgerichts Brandenburg a.d.H. am 29. Mai 2012 erhobenen Verfahrensrügen genügen nicht der Formvorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil die vom Angeklagten gefertigten Anlagen aus dem Hauptverhandlungsprotokoll, deren Inhalt zum Verständnis der Verfahrensrügen unerlässlich ist, der Niederschrift nicht beigefügt, geschweige denn in diese argumentativ eingearbeitet waren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 496/08, NStZ 2009, 585 mwN).
  • VG Köln, 10.12.2019 - 14 L 2512/19
    Ungeachtet dessen und aller sonstigen Fragen sei nur ergänzend angemerkt, dass es rechtsstaatlich keinesfalls geboten ist, einem verteidigten Angeklagten die Möglichkeit einer Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten zu eröffnen, vgl. Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 11.6.2008 - 5 StR 192/08 -, vom 17.9.2008 - 5 StR 438/08 - und vom 27.11.2008 - 5 StR 496/08 -, jeweils juris.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2009 - 4 StR 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6786
BGH, 30.04.2009 - 4 StR 60/09 (https://dejure.org/2009,6786)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - 4 StR 60/09 (https://dejure.org/2009,6786)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - 4 StR 60/09 (https://dejure.org/2009,6786)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 585
  • NStZ-RR 2011, 303
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - 4 StR 60/09
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört zu der Tat als Prozessgegenstand im Sinne des § 264 StPO, nämlich zu dem in der Anklage umschriebenen und dem Angeklagten dort zur Last gelegten Geschehensablauf, das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach allgemeiner Lebensauffassung einen einheitlichen Vorgang bildet (BGHSt 45, 211, 212 f. m.w.N.; BGH StV 1981, 127, 128).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    Diese beiden Geschehen stellen trotz der gleichartigen Angriffsrichtung keinen einheitlichen Lebenssachverhalt dar, da die Tat II. 1. fehlgeschlagen ist und der Angeklagte den Zeugen P. nach den Feststellungen erst deutlich später erneut ansprach, und zwar nachdem er vergeblich versucht hatte, eine weitere Person in die Suche nach einem Auftragsmörder einzubinden (vgl. zum Vorliegen verschiedener prozessualer Taten bei zwei Anstiftungshandlungen BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 StR 635/96, BGHSt 44, 91 ff.; vgl. dagegen zur Annahme nur eines Lebenssachverhalts bei engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 4 StR 60/09, NStZ 2009, 585).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Der Anklagesatz schildert das entsprechende Geschehen, das in sachlichem, motivatorischem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Bemühen stand, den Dritten als weiteren Beteiligten für die in Aussicht genommene Tat zu gewinnen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 4 StR 60/09, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 48 Rn. 5 f.).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Soweit der 4. Strafsenat in einer späteren Entscheidung darauf erkannt hat, eine Anstiftung und eine davor versuchte Kettenanstiftung eines anderen Haupttäters seien prozessual dieselbe Tat, hat er auf die besonderen tatsächlichen Umstände des dortigen Einzelfalls abgestellt (vgl. Urteil vom 30. April 2009 - 4 StR 60/09, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 48).
  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 360/21

    Gerichtliche Kognitionspflicht und prozessualer Tatbegriff (Tatidentität;

    Deshalb ist der Beitrag im Vorbereitungsstadium hier Teil der nämlichen prozessualen Tat (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 4 StR 60/09, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 48 Rn. 6; s. ferner BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54 zur Verabredung zu einem Verbrechen gemäß § 30 Abs. 2 StGB; vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, NStZ-RR 2018, 353, 354; vom 5. Juni 2019 - 3 StR 337/18, juris Rn. 5 ff.).
  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen eines

    Entscheidend ist, ob ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (BGH, NJW 92, 1776 zum Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen; wistra 03, 385 zur Vorteilsgewährung; StraFo 08, 383 zu mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Schüssen oder Messerstichen auf verschiedene Personen; NStZ 09, 585 zur Anstiftung und zuvor versuchten Kettenanstiftung).
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